Montag, 25. Juni 2012

Twitter und Zensur II: Morddrohungen von Twitter


Leigh Van Bryan ist nicht der Einzige, der aufgrund von missverstandenen Witzen in Tweets ein Problem bekam. Die BBC News berichtete über Paul Chambers:

"In January 2010, Paul Chambers tweeted that he would blow snow-affected Robin Hood Airport in Doncaster "sky high!" if it was not reopened in time for him to see his girlfriend. He was fined £385 plus £2,600 in costs - a sum which actor Stephen Fry offered to pay on Mr Chambers' behalf." (BBC News. 2012. von http://www.bbc.co.uk/news/technology-16810312).

Der Fall von Hamsa Kaschgari aus Saudi-Arabien war noch viel schlimmer als der obige Fall. Herr Kaschgari hatte in ein paar Tweets anlässlich des Geburtstages des Propheten Mohammeds der vergangenen Woche seine Zweifel an diesem erwähnt. Nach diesen Tweets hat er über 30‘000 Rückmeldungen und manche Morddrohungen bekommen. Er hat sich entschuldigt und seine Tweets gelöscht, aber bekam weiterhin regelmässig Drohungen. Seine Angst wurde immer grösser, bis er sich dazu entschied, nach Malaysia zu flüchten. Er wurde aber in Malaysia gefasst und nach Saudi-Arabien zurück überwiesen. (BBC News. 2012. von http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-17001900).

Beleidigung des Propheten gilt im Islam als Blasphemie und in Saudi-Arabien wird dies mit der Todesstrafe bestraft. Hamsa Kaschgari wurde also aufgrund von Tweets mit dem Tod konfrontiert.

In den meisten Ländern herrscht nicht nur auf dem Papier sondern auch in Wirklichkeit Meinungsfreiheit und damit auch die Freiheit, diese zu äussern. Da es aber Länder gibt, wo dies nicht der Fall ist, ist dort „gefährliches Gedankengut“ wirklich gefährlich, und zwar für den, der solches äussert. Es bleibt das Problem, dass wenn in solchen Fällen vom Staat keine Zensur vorgenommen wird, einige Personen dies sogar mit dem Tode bezahlen müssen.

Diese geschilderten Fälle suggerieren uns, dass Tweets von Staaten überwacht und analysiert werden. Wir wissen nicht genau, wie diese Informationen gesammelt, wo gespeichtert und wie sie angewendet werden. Man muss also stets aufpassen, was man twittert. Zur Sicherheit sollte man am besten den geschriebenen Tweet noch ein- bis zweimal durchlesen, bevor man ihn veröffentlicht.

von Bissig

1 Kommentar:

  1. Selbst in trauter Runde unter Freunden sind als Witz gemeinte Drohungen wohl nicht das höchste des Humors. Wenn jemand eine solche jedoch schriftlich ausstösst, müssen die Sicherheitskräfte ernst nehmen, denn Gnad Gott ihnen, wenn sie es als Spass abtäten und die Drohung ernst gewesen wäre. So ist es meines Erachtens nichts als Recht, wenn der «Spassvogel» die Kosten für das Sicherheitsaufgebot, die Flugannullierungen, etc., die daraus resultieren, aufkommen muss.

    Ähnlich verhält es sich bei Herrn K., der in Saudiarabien wohnt und daher die dortigen gesellschaftlichen und religiösen Konventionen kennen sollte. Selbst als Nichtmuslim weiss ich, dass dort die Beleidigung des Propheten zu den ärgsten Verbrechen gehört.

    Bedauerlich, mit welcher sprachlichen Nonchalence dies hier behandelt wird. Er sei mit dem Tod konfrontiert worden, d.h. im gegenübergestellt. Gegenüberstellungen finden jedoch eher bei Zeugeneinvernahmen statt. Herr K. stellte sich durch sein unüberlegtes Gezwitscher ausserhalb den Rahmen des Gesetzes und musste deshalb mit der Todesstrafe rechnen (nicht bezahlen – dies tut man in einem Geschäft als Gegenleistung für den Bezug einer Ware). Interessant zu wissen wäre hingegen, ob Herr K. hingerichtet oder zu einer anderen Strafe verurteilt worden ist.

    Diese Fällen suggerieren uns nicht, dass Staaten Meldungen auf Twitter lesen und auch ernst nehmen, sondern sie zeigen es sehr deutlich. Suggeriert wäre vorgetäuscht, also das pure Gegenteil. Nicht nur beim zwitschern, sondern auch beim bloggen lohnt es sich, den Beitrag «noch ein- bis zweimal durch[zu]lesen, bevor man ihn veröffentlicht».

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